1. An Lagern können nur Gruppenmitglieder teilnehmen, die den Registrierbeitrag für das laufende Jahr bezahlt haben und beim Landesverband der WIENER PFADFINDER UND PFADFINDERINNEN registriert sind.
  2. Die Einhaltung der von der Lagerleitung festgelegten Lagerordnung (Wecken, Essenszeiten, Programmabfolge, Signale, Nachtruhe, Lagerbereiche, etc.), ist für alle LagerteilnehmerInnen verpflichtend. Sie wird rechtzeitig vor Stattfinden des jeweiligen Lagers im Elternabend besprochen.
  3. Die Eltern sind sich bewusst, dass pfadfinderische Erziehung u. a. der Entwicklung altersgemäßer Selbstständigkeit gilt. Ab der Guides/Späher-Stufe kommen daher dem Bestehen in der möglichst selbstständig agierenden Kleingruppe und dem einfachen Leben in der Natur besondere Bedeutung zu. Die Eltern stimmen daher folgenden Regelungen zu und werden daher ihre Kinder darauf aufmerksam machen, dass
    • sie für ihre Sachen selbst verantwortlich sind (Kennzeichnung der Kleidungsstücke und Ausrüstung); für verlorene Gegenstände wird weder seitens der Pfadfindergruppe noch seitens der Lagerleitung Haftung übernommen.
    • die Lagerleitung für keine von den TeilnehmerInnen untereinander verursachten Schäden haftet, diese sind von den Eltern zu ersetzen (Schäden gegenüber Außenstehenden sind grundsätzlich durch die Haftpflichtversicherung gedeckt).
    • den Anordnungen aller PfadfinderleiterInnen und MitarbeiterInnen, insbesondere des Lagerleiters/der Lagerleiterin unbedingt Folge zu leisten ist.
    • CD-Player, MP3-Player, Electronic-Spiele, Handys u. ä. nicht mitgenommen werden dürfen.
    • Verletzungen, Erkrankungen und besondere Vorkommnisse sofort der Lagerleitung zu melden sind.
    • ab der Guides/Späher-Stufe selbstständig durchgeführte Arbeiten (Werkzeuge) mit Verletzungsgefahren verbunden sind und nur mit Zustimmung eines/einer Pfadfinderleiters/Pfadfinderleiterin oder eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin durchgeführt werden dürfen.
    • nur die zugewiesenen Sanitäreinrichtungen (WC, Waschbereich, etc.) zu benutzen sind.
    • während der Lagerzeit striktes Alkohol-, Nikotin- und Drogenverbot gilt.
  4. Die Eltern sind damit einverstanden, dass ihr Kind im Ausnahmefall (Arztwege, Shuttleservice,...) mit privaten PKWs der PfadfinderleiterInnen befördert werden darf.
  5. Die Eltern sind damit einverstanden, dass ihrem Kind bei kleineren gesundheitlichen Beschwerden (Übelkeit, erhöhte Temperatur, Husten, Schnupfen, Schnittwunden, ..) rezeptfreie Medikamente/Salben/etc. verabreicht werden. Ansonsten gelten natürlich die Anordnungen des/der behandelnden Arztes/Ärztin, der/die im Zweifelsfall immer aufgesucht wird.
  6. Die Lagerleitung kann TeilnehmerInnen, die diesen Lagerbedingungen, der Lagerordnung oder Anweisungen zuwider handeln, von den Eltern abholen lassen, bzw. in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson nach Hause schicken. In diesem Fall haben die Eltern für allfällige zusätzliche Fahrtspesen (auch der Begleitperson) aufzukommen. In jedem Fall verfällt der Lagerbeitrag, dies gilt auch für eine vorzeitige Abreise vom Lager aus anderen Gründen.
  7. Um den pfadfinderischen Programmablauf nicht zu stören, sind Besuche am Lager nur in Abstimmung mit der Lagerleitung möglich.
  8. Eine Zeckenschutzimpfung wird seitens der Lagerleitung dringend empfohlen. Bei fehlendem Impfschutz kann von Seiten der Gruppe und auch von Seiten der Leitung im Hinblick auf das Programm keine Rücksicht genommen werden.
  9. Für den Fall der Stornierung der Lageranmeldung verfallen bereits bezahlte Beträge. Bei krankheitsbedingtem Rücktritt kann nach Ermessen der Lagerleitung bzw. nach Absprache/Aufforderung der Eltern, maximal der halbe Lagerbeitrag zurückerstattet werden.
  10. Die Teilnahme am Elternabend ist zumindest für einen Elternteil verpflichtend.

 

  • Je nachdem welche Covidmaßnahmen von der Regierung vorgeschrieben werden, müssen diese auch am Lager eingehalten werden.
  • Im Bedarfsfall bin ich einverstanden, dass mein Kind einen Covid-Schnelltest (Schultests) macht.
  • Falls mein Kind an Covid erkrankt ist oder als K1 Kontaktperson gilt, darf es nicht am Lager teilnehmen.
  • Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Falle einer Absage des Lagers, Kosten, die bereits angefallen sind und der Gruppe selbst nicht mehr refundiert werden, nicht zurückgefordert werden. Dasselbe gilt für einen Lagerabbruch.

Diese Lagerbedingungen als PDF